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Finanzlexikon: bundesrechnungshof

bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde auf Grund von Art. 114 GG als unabhängige, selbstständige und weisungsfreie Rechnungsprüfungsstelle (vgl. Rechnungshof) des Bundes mit Sitz in Bonn errichtet. Die Länder haben jeweils einen Landesrechnungshof errichtet. Der Bundesrechnungshof überprüft nach den Maßstäben von Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Haushaltsgesetze und Haushaltspläne, der Sondervermögen und der Betriebe des Bundes. Vorlagepflichtig sind sämtliche Bundesbehörden. Die Mitarbeiter des Rechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit und sind damit lediglich an Gesetz und Recht gebunden. Einziges Instrument des Bundesrechnungshofes ist ein jährlicher Bericht. Weitergehende Sanktionen sind ihm verwehrt.

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